- Zählen Wochenenden mit?
- Ja. Diese Seite rechnet in Kalendertagen, und genau das meinen Verträge, wenn dort 90 Tage steht. Ist die Frist in Arbeitstagen formuliert, gehört sie in den Werktage-Rechner: 90 Arbeitstage sind rund viereinhalb Monate, nicht drei.
- Zählt das Startdatum selbst mit?
- Nein. Tag 1 ist der Tag nach dem Startdatum, so werden Fristen und Zahlungsziele üblicherweise gelesen. Zählt in Ihrem Fall der Starttag als Tag 1, ziehen Sie einen Tag ab.
- Warum ausgerechnet 30, 60 und 90 Tage?
- Weil der Handel in diesen Abständen läuft: Zahlungsziele, Probezeiten, Widerrufsfristen, Kündigung in laufenden Verträgen. Astronomisch ist daran nichts, und gerade deshalb lohnt sich ein Rechner statt Kopfrechnen.
- Werden Schaltjahre und unterschiedlich lange Monate berücksichtigt?
- Ja. Gerechnet wird auf dem echten Kalender, eine Frist über den 29. Februar oder über mehrere 31-Tage-Monate stimmt also ohne Nachjustieren.